AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hebammenhilfe – Vorsorge in der Schwangerschaft und Wochenbettbetreuung

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Klientin (Schwangere/Wöchnerin) im Rahmen der Hebammenhilfe, insbesondere für die Vorsorge in der Schwangerschaft sowie die Betreuung im Wochenbett. Mit der Inanspruchnahme der Hebammenleistungen erkennt die Klientin diese AGB an.

Leistungsumfang
Die Hebamme übernimmt die Betreuung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung. Hierzu gehören insbesondere:

- Schwangerschaftsberatung und -vorsorge 
- Aufklärung und Beratung in der Schwangerschaft
- Begleitung und Beratung im Wochenbett 
- Organisation von weiterführender medizinischer Betreuung (z.B. Gynäkologen, Ärzte, Kliniken) im Bedarfsfall


Termine und Verfügbarkeit
Die Hebamme verpflichtet sich, die vereinbarten Termine zur Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung wahrzunehmen. Sollten Änderungen oder Absagen vonseiten der Hebamme notwendig werden, wird die Klientin rechtzeitig informiert. Ebenso verpflichtet sich die Klientin, Termine rechtzeitig abzusagen (mindestens 24stunden vorher) oder zu verschieben, um die Hebamme in die Lage zu versetzen, ihre Betreuung optimal zu organisieren.

Honorierung
Die Vergütung für die Hebammenhilfe richtet sich nach den geltenden Sätzen der Gebührenordnung für Hebammen (GebüH) bzw. den von der Klientin gewählten Abrechnungsmodalitäten. In der Regel erfolgt die Abrechnung über die Krankenkasse, wobei die Klientin darauf hingewiesen wird, dass nicht alle Leistungen zwangsläufig von der Krankenkasse übernommen werden. Eventuelle private Zuzahlungen oder nicht gedeckte Leistungen sind direkt mit der Hebamme zu begleichen.

Erstattung durch Krankenkassen
Die Leistungen der Hebamme sind grundsätzlich in den meisten Fällen von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt, sofern sie im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und Wochenbettbetreuung erbracht werden. Private Krankenkassen können abweichende Regelungen haben. Die Klientin ist selbst dafür verantwortlich, sich über die genaue Kostenübernahme ihrer Krankenkasse zu informieren.

Pflichten der Klientin
Die Klientin verpflichtet sich, wahrheitsgemäße Angaben über ihre gesundheitliche Situation, medizinische Vorgeschichte sowie relevante Informationen zu ihrer Schwangerschaft zu machen. Sie verpflichtet sich weiterhin, bei Aufforderung durch die Hebamme an erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen und sich bei auftretenden gesundheitlichen Problemen rechtzeitig in ärztliche Behandlung zu begeben. Im Notfall immer ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und nicht in erster Linie versuchen, die Hebamme zu kontaktieren und warten, bis die Hebamme antwortet. 

Haftung
Die Hebamme haftet für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Folgen von nicht eingehaltenen Empfehlungen oder missachteten ärztlichen Anweisungen ist ausgeschlossen. Die Klientin trägt die Verantwortung für ihre eigenen Entscheidungen in Bezug auf ihre Schwangerschaft und Geburt.

Vertraulichkeit
Die Hebamme verpflichtet sich zur Schweigepflicht über alle persönlichen und medizinischen Informationen der Klientin. Diese Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klientin an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, gesetzliche Regelungen schreiben eine Weitergabe vor.

Stornierung und Rücktritt
Die Klientin kann jederzeit von der Betreuung durch die Hebamme zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts nach bereits erbrachten Leistungen sind diese Leistungen in vollem Umfang zu bezahlen. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung eines Termins durch die Klientin (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) kann die Hebamme eine Stornogebühr erheben.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist der Sitz der Hebamme, sofern keine abweichende gesetzliche Regelung besteht.